Hausordnung
Büntenweg 11
4632 Trimbach
Ergänzung der Version von 2020 mit Kapitel IV.
Gültig ab 03. April 2024


Ein geordnetes und sicheres Zusammenleben mehrerer in einem Mehrfamilienhaus ist nur möglich, wenn jeder Bewohner auf die anderen Rücksicht nimmt und bestimmte Regeln einhält, die die Erhaltung des Hausfriedens, den Schutz des Gebäudes und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sicherstellen.

Alle Hausbewohner und Besucher sind daher zur Einhaltung folgender Regeln verpflichtet:
I. Rücksichtnahme
Jeder Hausbewohner hat die Bedürfnisse der anderen, insbesondere deren Ruhebedürfnis nach Massgabe folgender Vorschriften zu achten:

1.Ruhezeiten
Folgende Ruhezeiten sind einzuhalten:
Nachtruhe: 22 Uhr bis 6 Uhr, samstags bis 7 Uhr
Sonn- und Feiertags: ganztägig
Innerhalb dieser Zeiträume sind Geräusche auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.

2.Musizieren
Das Spielen von Instrumenten ist auf eine Dauer von 2 Stunden täglich zu beschränken und darf nur ausserhalb der Ruhezeiten und innerhalb folgender Zeiträume erfolgen:
9 Uhr bis 13 Uhr und 15 Uhr bis 20 Uhr

3. Tonwiedergabegeräte
Das Hören von Musik, das Fernsehen und das Produzieren anderer Geräusche, die mit Hilfe von Tonwiedergabegeräten erzeugt werden, ist auch ausserhalb der Ruhezeiten auf Zimmerlautstärke zu beschränken.

4.Duschen, fliessend Wasser
Das Duschen (das Wasser fliessen lassen) darf innerhalb der Ruhezeiten 30 Minuten nicht überschreiten. Allgemein darf das fliessend Warm und Kalt-Wasser nicht verschwendet werden.

5.Kinder
Eltern haben im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht dafür zu sorgen, dass ihre Kinder die Ruhezeiten in einer ihrem Alter entsprechenden Weise beachten. Ausserdem haben Sie darauf hinzuwirken, dass ihre Kinder nicht im Treppenhaus spielen.

6. Pflanzen
Blumen auf Balkonen sind so zu giessen, dass kein/e Mitbewohner/in dadurch gestört wird.

7. Waschküche
Eine allfällige Waschküchenordnung geht dieser Hausordnung vor. Ansonsten darf die Waschküche nur zwischen 07:00 und 22:20 Uhr benützt werden. An Sonn- und Feiertagen ist das Waschen zu unterlassen. Die Waschküche inkl. Geräte sind dem nachfolgenden Benutzer sauber gereinigt zu überlassen.

8. Lüften
Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt mittels sog. Stosslüften. Dazu werden mindestens zwei gegenüberliegende Fenster geöffnet, so dass sich ein starker Luftzug einstellt. Bei geschlossenen Räumen sind die Türe und die Fenster der benachbarten Räume zu öffnen. Der Lüftungsvorgang dauert zwischen zwei und fünf Minuten und sollte pro Tag maximal zweimal durchgeführt werden. Danach werden die Fenster vollständig geschlossen. Das Kippen des Fensters ist nur bei sommerlichen Aussentemperaturen erlaubt.

II.Sicherheit

1. Freihalten der Fluchtwege
Alle Bewohner haben darauf zu achten, dass das Treppenhaus und die Gebäudeeingänge ihre Funktion als Fluchtwege erfüllen können.
Kinderwagen dürfen nicht angekettet und nur so abgestellt werden, dass Fluchtwege nicht versperrt und keine unzumutbaren Belästigungen anderer Hausbewohner verursacht werden. Das Gleiche gilt für Gehhilfen und Rollstühle.
Das Abstellen von Schuhen im Treppenhaus ist vorübergehend, z.B. zum Trocknen vor der eigenen Wohnungstür gestattet.
Das Abstellen von Fahrrädern, Mofas, Mopeds und ähnlichen Fahrzeugen im Treppenhaus und auf allgemein zugänglichen Kellerflächen ist untersagt.

2. Haustür
Die Haustür und Veloraumtür sind stets geschlossen (nicht verschlossen) zu halten. Die Tankraum-Eingangstür muss stets verschlossen werden.

3. Rauchen
In Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere im Treppenhaus, auf Fluren, im Eingangsbereich, in allgemein zugänglichen Kellerräumen und in Aufzügen ist das Rauchen untersagt.

4. Lagerung gefährlicher Gegenstände
Feuergefährliche Substanzen und Gegenstände dürfen im Keller und Gemeinschaftsräume nicht gelagert werden.

5. Balkonkästen
Das Anbringen der Balkonkästen auf der Aussenseite des Balkons kann, wenn stichhaltige Gründe (Gebäudeschutz/Sicherheit) vorliegen, von der STWEG eingeschränkt werden.

III. Sauberkeit

1. Reinigung
Die Reinigung der Hausumgebung, Treppenhaus und teileweise der Gemeinschaftsräume wird vom Hauswart übernommen. Die Hausbewohner haben dafür Sorge zu tragen, dass Haus und Grundstück in einem sauberen und gereinigten Zustand bleiben.

2.Müllentsorgung
Abfälle dürfen nur in den dafür vorgesehenen Gefässen entsorgt werden. Die Mülltrennung ist zu beachten. Für den Abtransport von Sperrmüll und Sondermüll ist jeder Hausbewohner selbst verantwortlich.

IV. Nutzung des Allgemeingutes

1. Einpersonen E-Fahrzeuge
Einpersonen E-Fahrzeuge (Fahrräder, Tretroller) dürfen am Hausstrom geladen werden. Dafür muss aber eine pauschale Gebühr von monatlich 5 CHF pro Fahrzeug entrichtet werden (1. bis Ende des Monats). Ladegeräte müssen nach Gebrauch vom Strom getrennt werden. Dauerladung ist nicht erlaubt (Brandgefahr)

2. Nutzung der Grünfläche
Grundsächlich darf die zum Haus Büntenweg 11 gehörende Grünfläche zum Spielen, Grillen und Verweilen genutzt werden. Es muss aber Kapitel "I. Rücksichtnahme" berücksichtigt werden. Gerätschaften, Spielsachen und Weiteres dürfen nur in bewilligten Ausnahmefällen über Nacht auf der Grünfläche gelassen werden.

3. Wasser
Bei übermässigem Wasserverbrauch (Planschbecken, Wasserspiele u.Ä.) kann pro Vorfall eine Gebühr von 5 CHF erhoben werden.

4. Zuwiderhandlung
Bei Zuwiderhandlung oder wiederholten Reklamationen von Hausbewohnern kann die STWEG die Nutzung des Allgemeingutes für die schuldhafte Partei einschränken oder ganz untersagen.